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In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision Erweiterung Steinbruch Jossagada der Ortsplanung der Gemeinde Vals statt. Zur Information wird gleichzeitig das dazu erforderliche Rodungsgesuch aufgelegt.
Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung Erweiterung Steinbruch Jossagada
Auflageakten Ortsplanung:
Verbindliche Akten
Orientierende Akten
Auflageakten Rodungsgesuch: –
Auflagefrist: 31. Januar bis 3. März 2025 (30 Tage)
Auflageort/Zeit: Gemeindekanzlei Vals, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten. Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 8 des kantonalen Waldgesetze (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs.1 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) statt. Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.
Vals, 30. Januar 2025 Der Gemeinderat Vals