Gemeinde Vals: Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung (mit Informationsauflage Rodungsgesuch)

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Teilrevision Erweiterung Steinbruch Jossagada der Ortsplanung der Gemeinde Vals statt. Zur Information wird gleichzeitig das dazu erforderliche Rodungsgesuch aufgelegt.

Gegenstand:                                                 Teilrevision der Ortsplanung Erweiterung Steinbruch Jossagada

Auflageakten Ortsplanung:

Verbindliche Akten

  • Änderungen Baugesetz Art. 48, 48a
  • Teilrevision Zonenplan, 1:2’000
  • Teilrevision Genereller Gestaltungsplan, 1:2’000
  • Teilrevision Genereller Erschliessungsplan, 1:2’000

Orientierende Akten

  • Planungs- und Mitwirkungsbericht
  • Vorprüfungsbericht ARE
  • Übersicht der Vorprüfungsergebnisse und deren Behandlung
  • Gesamtkonzept Gesteinsabbau Steinbruch Jossagada
  • Bezug zum Gestaltungsplan 2013
  • Umweltverträglichkeitsbericht
  • Umweltverträglichkeitsbericht, Teile Lebensräume, Fauna, Boden, Landschaft
  • Gewässerbezogene Abklärungen
  • Standortdatenblatt für Leitungen (Detailangaben)
  • Vereinbarung zwischen der KWZ, der Truffer AG und der Gemeinde Vals betreffend Verlegung 150/50 kV-Freileitung Safien-Zervreila (Masten 116-118)

Auflageakten Rodungsgesuch:              –

  • Rodungsformular inkl. Unterschriftenliste
  • Ausschnitt aus der Landeskarte, 1:25’000
  • Rodungsplan 1:1’000
  • Ersatzmassnahmenplan

Auflagefrist:                                                  31. Januar bis 3. März 2025 (30 Tage)

Auflageort/Zeit:                                          Gemeindekanzlei Vals, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten. Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 8 des kantonalen Waldgesetze (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs.1 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) statt. Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.

Vals, 30. Januar 2025                                  Der Gemeinderat Vals