Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024; Auflage

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 liegt gestützt auf Art. 11 Abs. 2 und 3 des kantonalen Gemeindegesetzes ab dem 10. Januar 2025 bis zum 10. Februar 2025 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.

Das Protokoll kann hier eingesehen werden.