AHV-Zweigstelle

Aufgabenbereich der AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist eine Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.

Sie berät in Fragen der:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Familienzulagen (FAK)
  • Prämienverbilligung der Krankenkasse (IPV)

Sie ist zuständig für:

  • Fragen rund um den Versicherungsausweis (AHV-Ausweis)
  • Kinderzulagen
  • Anträge für AHV- und IV-Renten und Ergänzungsleistungen
  • Anmeldungen für Selbstständigerwerbende
  • Lohnabrechnungen von Arbeitgebern, für welche die Sozialversicherung Graubünden zuständig ist.

 

Öffnungszeiten und Ansprechpersonen: siehe Gemeindekanzlei
Webseite der AHV-IV- Institution
Webseite Bundesamt für Sozialversicherungen