Arbeitgeber, welche ausländische Staatsangehörige beschäftigen wollen, erhalten die nötigen Gesuchsformulare. Diese können im Internet beim Amt für Migration und Zivilrecht heruntergeladen werden, dort sind auch detaillierte Informationen abrufbar.
Die Einwohnerkontrolle ist für das gesamte Einwohnermeldewesen zuständig (Zuzüge, Wegzüge, Wochenaufenthalter). Sie ist zudem Anlaufstelle für Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Staatsangehörige zu Handen des kantonalen Amts für Polizeiwesen.
Reisepässesind erhältlich beim kantonalen Ausweiszentrum in Chur: Nähere Informationen sind hier erhältlich.
| IDK | |
| Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | Fr. 35.– |
| Erwachsene | Fr. 70.– |
Die Ausstellung dieser Ausweispapiere dauert 2 bis 3 Wochen, deshalb frühzeitig beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet beim Amt für Migration und Zivilrecht.
Arbeitgeber, welche ausländische Staatsangehörige beschäftigen wollen, erhalten die nötigen Gesuchsformulare. Diese können im Internet beim Amt für Migration und Zivilrecht heruntergeladen werden, dort sind auch detaillierte Informationen abrufbar.
Öffnungszeiten und Ansprechpersonen: siehe Gemeindekanzlei
Webseite Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden
Gemeindehaus
Postfach 17
7132 Vals
Tel. +41 81 935 11 79
Fax +41 81 935 16 26
gemeinde@vals.ch
Montag
10:00 – 12:00 Uhr
15:30 – 18:00 Uhr
Dienstag – Freitag
10:00 – 12:00 Uhr
15:30 – 17:00 Uhr
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