Einwohnerkontrolle

Aufgabenbereich der Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle ist für das gesamte Einwohnermeldewesen zuständig (Zuzüge, Wegzüge, Wochenaufenthalter). Sie ist zudem Anlaufstelle für Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Staatsangehörige zu Handen des kantonalen Amts für Polizeiwesen.

  • Wer nach Vals zuzieht, meldet sich innert 8 Tagen mit dem Heimatschein an. Wochenaufenthalter hinterlegen einen Wohnsitzausweis der Wohngemeinde. Mit der Anmeldung ist eine Bestätigung über den Abschluss einer Krankenversicherung vorzulegen.
  • Wer von Vals wegzieht, meldet sich vorher ab und erhält seine Ausweisschriften zurück.
  • Umzüge innerhalb der Gemeinde sind ebenfalls innert 8 Tagen zu melden.

Die Einwohnerkontrolle ist zudem zuständig für:

  • die Ausstellung von Wohnsitzbestätigungen und Leumundszeugnissen.
  • den Antrag für eine Identitätskarte (IDK). Persönliches Erscheinen ist nötig, erforderlich ist zudem ein qualitativ einwandfreies Passfoto aus jüngster Zeit.

Reisepässesind erhältlich beim kantonalen Ausweiszentrum in Chur: Nähere Informationen sind hier erhältlich.

Preise

IDK
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 35.–
Erwachsene Fr. 70.–

Achtung:

Die Ausstellung dieser Ausweispapiere dauert 2 bis 3 Wochen, deshalb frühzeitig beantragen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht.

Arbeitgeber:

Arbeitgeber, welche ausländische Staatsangehörige beschäftigen wollen, erhalten die nötigen Gesuchsformulare. Diese können im Internet beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht heruntergeladen werden, dort sind auch detaillierte Informationen abrufbar.