Feuerverbot und Feuerwerksverbot zum 1. August 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage hat der Kanton Graubünden ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes erlassen.
Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, in diesem Jahr innerhalb des Siedlungsgebietes das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art zu verbieten.Diese Massnahme dient dem Schutz von Bevölkerung, Natur und Infrastruktur.
Die Benutzung von Grills innerhalb des Siedlungsgebietes bleibt weiterhin erlaubt. Dabei ist jedoch grösste Vorsicht geboten.
Offenes Feuer ist jederzeit zu überwachen und Funkenflug ist zu vermeiden.
Das Feuerwerksverbot gilt bis auf Weiteres. Eine Aufhebung wird nur bei ausreichend starken und anhaltenden Regenfällen geprüft. Vereinzelte Gewitter oder geringe Niederschlagsmengen reichen nicht aus, um die bestehende Brandgefahr wesentlich zu entschärfen.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und die konsequente Einhaltung der angeordneten Massnahmen.