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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juli 2026

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juli 2026 liegt gestützt auf Art. 11 Abs. 2 und 3 des kantonalen Gemeindegesetzes ab dem 07. August 2026 ab Nachmittag bei der Gemeindeverwaltung während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist: 07. August 2026 bis 07. September 2026.
Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.

Die Online-Version kann hier eingesehen werden:

Protokoll Gemeindeversammlung vom 10. Juli 2026