Zum Inhalt springen

Thema Arbeit

Fragen zu Arbeit, Arbeitslosigkeit oder Personalbedarf? Auf dieser Seite finden Arbeitnehmende und Arbeitgebende wichtige Kontakte, Informationen zum lokalen Arbeitsmarkt und Links zu relevanten Anlaufstellen.

Dorf von oben

Ohne Arbeit?

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ist Ihre erste Anlaufstelle bei Arbeitslosigkeit. Sie erhalten persönliche Beratung bei der Stellensuche, Unterstützung bei Bewerbungen und Vermittlung passender Stellen.

Die Gemeinde Vals stellt Ihnen die erforderlichen Formulare für Arbeitslosengelder zur Verfügung und erteilt erste Auskünfte.
Für umfassende Informationen zu Leistungen, Fristen und individuellen Ansprüchen wenden Sie sich an die kantonale Arbeitslosenkasse oder besuchen deren Website.

Arbeitslosenkasse Graubünden

Stellenangebote sind abrufbar im Internet beim Treffpunkt Arbeit. Dieses Portal für Arbeit Suchende wird von der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV), vom Sekretariat für Wirtschaft (seco) und vom Verband der Schweizerischen Arbeitsämtern (VSAA) unterhalten.

Bahnhofstrasse 31
Postfach 108
7130 Ilanz

Tel. 081 926 22 30
Fax 081 926 22 39

Unterstützung für Arbeitgeber

Arbeitgeber erhalten Unterstützung bei der Personalsuche (in- und ausländische Arbeitskräfte) sowie in Fragen von Kurzarbeitsentschädigungen.

Während einer Dauer von höchstens drei Monaten oder 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres können Arbeitnehmende im Rahmen des Meldeverfahrens eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben. Ein ordentliches Gesuchsformular muss dafür nicht eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.

Um diese Arbeitnehmende anzumelden, klicken Sie hier:
Anmeldung Arbeitnehmende

Auch ohne ordnungsgemässes Gesuch müssen sich Arbeitnehmende für mögliche Unfälle oder Krankheiten, die sich in der Schweiz ereignen, versichert sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie sich bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden müssen.

Sollte die ausländische Krankenversicherung Unfälle und Krankheiten, die in der Schweiz ereignen könnten, decken, kann ein Gesuchsformular um Befreiung von der schweizerischen Krankenversicherung eingereicht werden.

Sollte die ausländische Krankenversicherung dies nicht decken, muss sich die Arbeitnehmende/der Arbeitnehmer bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden.

Das Gesuchsformular finden Sie hier:

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Einwohnerkontrolle wenden.

Weitere Themen

Diese Themen könnten Sie ebenfalls interessieren. Wählen Sie einen Bereich für weitere Informationen.

Arbeit
Gewerbe
Notfall
Planen & Bauen
Steuern
Umwelt & Energie
Verwaltung
Wohnen & Leben