Steuererklärung einreichen
Seit 2017 reichen Sie Ihre Steuererklärung direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Chur ein. Die Gemeinde Vals ist nicht mehr Anlaufstelle für die Einreichung.
Achten Sie dabei auf die geltenden Fristen, die weiter unten aufgeführt sind.
Einreichen an:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Beachten Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung:
- Die Papier-Steuererklärung ist von beiden Eheleuten zu unterzeichnen und per Post an die kantonale Steuerverwaltung in Chur zu senden.
- Bei der elektronischen Einreichung besteht neue keine Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung mehr (sofern „SofTaxGR“ verwendet wird).
- Die Quittung nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und der Steuerverwaltung eingereicht werden. Sie dient lediglich der persönlichen Dokumentation.
- Mässen Belege noch in Papierform per Post der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt werden, ist in „SofTaxGR“ nach erfolgreicher Übermittlung das Beilagen-Deckblatt auszudrucken. Dieses ist zusammen mit den Belegen in Chur einzureichen, eine Unterzeichnung ist nicht nötig.
Es gelten nachstehende Einreichefristen im Folgejahr:
| Unselbstständigerwerbende Schüler & Studenten Rentner Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften | Selbstständigerwerbende Einfache Gesellschaften Ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden | Ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht) |
| 31. März (im Folgejahr) | 30. September (im Folgejahr) | 30. September (im Folgejahr) |
Allfällige Gesuche für Fristverlängerungen sind an das Gemeindesteueramt zu richten.
E-Mail: steueramt@vals.ch
Tel. 081 920 77 03
Hinweis:
Gesuche für Fristverlängerungen müssen vor Ablauf der Einreichefrist gestellt werden.
