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Thema Steuern

Ob Steuererklärung, Fristen oder Fragen zur Veranlagung – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Gemeindesteuern in Vals. Das Gemeindesteueramt hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen gerne weiter.

Blick aufs Zerfreilahorn und Zerfreilasee

Steuererklärung einreichen

Seit 2017 reichen Sie Ihre Steuererklärung direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Chur ein. Die Gemeinde Vals ist nicht mehr Anlaufstelle für die Einreichung.

Achten Sie dabei auf die geltenden Fristen, die weiter unten aufgeführt sind.

Einreichen an:

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Beachten Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung:

  • Die Papier-Steuererklärung ist von beiden Eheleuten zu unterzeichnen und per Post an die kantonale Steuerverwaltung in Chur zu senden.
  • Bei der elektronischen Einreichung besteht neue keine Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung mehr (sofern „SofTaxGR“ verwendet wird).
  • Die Quittung nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung muss nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und der Steuerverwaltung eingereicht werden. Sie dient lediglich der persönlichen Dokumentation.
  • Mässen Belege noch in Papierform per Post der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt werden, ist in „SofTaxGR“ nach erfolgreicher Übermittlung das Beilagen-Deckblatt auszudrucken. Dieses ist zusammen mit den Belegen in Chur einzureichen, eine Unterzeichnung ist nicht nötig.

Es gelten nachstehende Einreichefristen im Folgejahr:

Unselbstständigerwerbende
Schüler & Studenten
Rentner
Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften
Selbstständigerwerbende
Einfache Gesellschaften
Ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden
Ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht)
31. März (im Folgejahr)30. September (im Folgejahr)30. September (im Folgejahr)

 

Allfällige Gesuche für Fristverlängerungen sind an das Gemeindesteueramt zu richten.

E-Mail: steueramt@vals.ch
Tel. 081 920 77 03

Hinweis:
Gesuche für Fristverlängerungen müssen vor Ablauf der Einreichefrist gestellt werden.

Fragen zum Thema Steuern

Fragen beim Ausfüllen der Steuererklärung

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt.

Fragen zur Veranlagung

Für Fragen im Zusammenhang mit der Veranlagung von Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen, Grundstücksgewinnsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern und Steuern juristischer Personen ist die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden zuständig.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Kantons.

Kirchensteuer

Für Fragen zur Kirchensteuer ist die katholische Kirchgemeinde zuständig.

Die Steuerallianz Ilanz ist für die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie für die Erledigung oder Weiterleitung von Einsprachen an den Steuerkommissär zuständig.

Zur Steuerallianz Ilanz

SofTax GR

«SofTax GR» ist die offizielle Software der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden für das Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen (inkl. einfache Gesellschaften und unverteilte Erbschaften) mit Wohnsitz im Kanton.

Mit der Standardversion können maximal 5 Steuererklärungen ausgefüllt werden. Das Programm unterstützt die gängigen Windows-Betriebssysteme sowie Linux und Mac. Es ist als Download bei der Homepage der Steuerverwaltung Graubünden erhältlich. Bitte beachten Sie die Hinweise über Dateigrösse und Systemvoraussetzungen.

Zum Download von SofTax GR

Steuerwissen für Einsteiger

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