Stromversorgung in Vals
Das Elektrizitätswerk Vals (EW Vals) sorgt für eine zuverlässige Stromversorgung in unserer Gemeinde.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren Stromanschluss – von aktuellen Tarifen über Ihre Stromrechnung bis hin zu Formularen für Neuanschlüsse oder Änderungen.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung oder Ihrem Stromkonto hilft Ihnen unser Partner Flims Electric AG gerne weiter:
EW Vals c/o Flims Electric AG
Via Davos Sulten 4
7017 Flims Dorf
Tel. 081 920 90 20
E-Mail: info@flimselectric.ch
Allgemeine Bedingungen für die Netznutzung
Anmeldung zum Energiebezug
Anschlussbeiträge für Raumheizungen
Richtlinie über die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungs- und Speicheranlagen sowie den Anschluss von besonderen Verbrauchern wie Elektromobilitäts-Ladestationen
Verteilnetzbeiträge für Hausanschlüsse
Per 1. Januar 2014 ist das Elektrizitätswerk Vals (EW Vals), bisher ein Regiebetrieb der Gemeinde, in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt im Eigentum der Gemeinde überführt worden. Grundlage dazu bildet das Gesetz über das Elektrizitätswerk Vals (EW-Gesetz) vom 24. November 2013. Die Verwaltungskommission setzt sich wie folgt zusammen:
- Illien Beat, Präsident
- Berni Maurus
- Stoffel Peter
- Loretz Reto
Aufgabenbereich
Das EW Vals ist für die verlässliche und sichere Versorgung des Gemeindegebiets mit elektrischer Energie zuständig. Dazu plant das EW in den kommenden 10 Jahren notwendige Investitionen von über 5 Millionen Franken in ihr Stromnetz.
Die Elektrizität wird nicht selber produziert, das EW bezieht diese von den Kraftwerken Zervreila AG (www.kwz.ch). Das EW betreibt und unterhält die Verteileranlagen auf Gemeindegebiet und erstellt die Anschlüsse.
Für Anschlüsse von neuen Liegenschaften ist zusammen mit dem Baugesuch ein entsprechendes Gesuch beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Der Anschluss von Liegenschaften von der Verteilleitung bis zur Anschlusssicherung der Liegenschaft wird durch das EW Vals erstellt. Die Kosten gehen zu Lasten des Liegenschaftseigentümers.
Für bestimmte Verbraucher (elektrische Direktheizungen, Waschautomaten, Boiler etc.) gelten Sperrzeiten. Der Anschluss von elektrischen Raumheizungen ist Beschränkungen unterworfen und bedarf einer gesonderten Bewilligung.
Erkundigen Sie sich für Details beim Präsidenten der Verwaltungskommission.
