Gut zu Wissen
Abfallkalender
Sammelplatz bei der ARA Camp Spezialabfälle wie Sperrgut, Alteisen, Karton, Elektroschrott usw. können zu folgenden Zeiten angeliefert werden:
- Mittwoch von 13.30 bis 16.00 Uhr
- Letzter Freitag im Monat von 13.30 bis 16.00 Uhr
- Letzter Samstag im Monat von 09.00 bis 11.00 Uhr
Zu den Gebühren beachten Sie das Gebührenreglement zur Abfallverordnung. Grössere Anlieferungen sind mit der ARA (Tel. 081 935 14 10) zu vereinbaren. Dort erhalten Sie auch Auskunft über Fragen zur Abfallentsorgung.
Identitätskarte (ID)
Ihre Identitätskarte können Sie direkt bei der Einwohnerkontrolle Vals bestellen.
Reisepass
Reisepässe sind beim kantonalen Ausweiszentrum in Chur erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amts für Migration und Zivilrecht
Abfallverordnung
Baugesetz der ehemaligen Gemeinde St. Martin
Bestimmung zum Gesetz über Beherbergung- und Tourismusförderungsabgaben
Bestimmung zum Strassenpolizeigesetz
Feuerwehrgesetz
Gastwirtschaftsgesetz
Gebührenordnung zum Friedhofsreglement
Gebührenreglement Abfallverordnung
Gebührenverordnung zum Wasserversorgungs- und Kanalisationsreglement
Gesetz Elektrizitätswerk Vals
Gesetz über Beherbergung- und Tourismusförderungsabgaben
Gesetz zum Strahlen
Kanalisationsreglement
Kommunales räumliches Leitbild
Polizeiverordnung
Schulordnung
Steuergesetz
Strassenpolizeigesetz
Waldordnung
Weid- und Flurordnung
Registrierung Ihres Hundes
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter mit Wohnsitz in der Schweiz müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie halten erstmals einen Hund?
Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten, melden Sie sich bitte vor der Anschaffung bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde. Ihre Personalien werden in der Hundedatenbank Amicus erfasst. Die Zugangsdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Danach kann Ihr Tierarzt den Hund registrieren.
Kennzeichnung und Registrierung
- Welpen müssen innerhalb der ersten drei Lebensmonate durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
- Wird ein Hund aus dem Ausland eingeführt, muss dessen Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt überprüft werden. Anschliessend erfolgt die Registrierung in Amicus.
Änderungen melden
Folgende Änderungen müssen innerhalb von 10 Tagen in Amicus erfasst werden:
- Weitergabe des Hundes (z. B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme eines Hundes (z. B. Kauf oder Geschenk)
- Export des Hundes
- Tod des Hundes
Die Meldungen können direkt über Amicus oder über die kostenlose App animundo vorgenommen werden.
Mit der Verknüpfung Ihres Amicus-Kontos mit animundo können Sie unter anderem:
- Ihre registrierten Hunde einsehen
- die elektronische ePetCard nutzen
- Halterwechsel verwalten
- Vermisstmeldungen erfassen
Die bisherige PetCard wird nicht mehr ausgestellt und steht ausschliesslich als elektronische ePetCard in der App zur Verfügung.
Namens- oder Adressänderung
Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Wohnadresse sind direkt den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde zu melden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
- Amicus: www.amicus.ch
- animundo: www.animundo.ch
